Barrierefreiheit

Menschen mit Beeinträchtigung benötigen je nach Handicap und Bedürfnissen unterschiedliche Arten von Unterstützung zur Überwindung von Etagen – barrierefreier Zugang.
Früher sprach man von behindertengerecht, barrierefrei bezeichnet jedoch allgemeiner,  eine vereinfachte Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für alle Menschen. Auch kann teilweise von “Rollstuhlgerecht” gesprochen werden – was jedoch nur ein Teil von Barrierefreiheit ist, da Barrierefreiheit nicht nur Mobilitätseinschränkungen beinhaltet.

Dabei gibt es verschiedene Normen, die für die Barrierefreiheit gedacht sind:

  1. ÖNORM EN 81-70 “Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Besondere Anwendungen für Personen­ und Lastenaufzüge – Teil 70: Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen”
  2. ÖNORM B 1600 ff. “Planungsgrundlagen für das Barrierefreie Bauen” (Abrufbar unter bauberufe.eu)
  3. ÖNORM V 2102 “Technische Hilfe für sehbehinderte und blinde Menschen, taktile Bodeninformation”
  4. ÖNORM A 3011, Teil 3: “Grafische Symbole für die Öffentlichkeitsinformation”

Details zum barrierefreien Bauen findet man zum Beispiel unter:

Unterstützung für mobilitätseingeschränkte Personen

Für mobilitätseingeschränkte Personen, insbesondere in Privathaushalten wird gerne ein Treppenschrägaufzug, Treppenlift, Treppenlifter, Treppenaufzug installiert.
Diese Hebeeinrichtungen laufen auf Schienen neben dem Treppengeländer nach oben und nach unten, sind meist als Stuhl oder als Plattform zum Befahren mit einem Rollstuhl ausgeführt. Diese können in den meisten Fällen ohne Umbauarbeiten nachträglich eingebaut werden und sind günstiger als Aufzüge.

Auch gibt es Treppenlifte als Treppensteiger, mobile Stühle mit eingebautem Motor, die es einem Bediener ermöglichen, eine sitzende Person über Treppen zu fahren.

Barrierefreier Aufzug – für sämtliche Beeinträchtigungen

Aufzüge gelten als barrierefrei, wenn diese nach EN 81-70 ausgeführt sind. Dabei sind nicht nur Mobilitätseinschränkungen berücksichtigt, sondern verschiedene Handicaps (Sehen, Hören, …).

Diese Norm gibt viele Spezifika für Aufzüge vor, z.B. https://www.schindler.com/content/de/internet/de/mobilitaetsloesungen/produkte/aufzuege/_jcr_content/rightPar/downloadlist/downloadList/81_1392816278345.download.asset.81_1392816278345/Schindler-Aufz%C3%BCge-DIN-EN-81-70.pdf

Insbesondere wird geregelt:

  • Breite, Öffnungsrichtung und Überwachung von Türen,
  • Höhe, Erkennbarkeit und Haptik (incl. Braille-Schrift) von Bedienelementen,
  • Grundfläche des Aufzugs,
  • Handläufe,
  • Spiegel, Fenster und Kontraste
  • Ansagen, Geräusche und Anzeigen
  • und vieles mehr.

Speziell beim Umbau von Auzügen sollte darauf geachtet werden, alle Regeln zu erfüllen. Auch induktive Hörsysteme können in diesem Zusammenhang interessant sein.

Gerne finden wir einen für Sie passenden Gutachter, um schon im Vorhinein die Bedarfe abzuschätzen und Vollständigkeit zu erreichen bzw. um die Barrierefreiheit zu bestätigen.