Menschen mit Beeinträchtigung benötigen je nach Handicap und Bedürfnissen unterschiedliche Arten von Unterstützung zur Überwindung von Etagen – barrierefreier Zugang.
Früher sprach man von behindertengerecht, barrierefrei bezeichnet jedoch allgemeiner, eine vereinfachte Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für alle Menschen. Auch kann teilweise von “Rollstuhlgerecht” gesprochen werden – was jedoch nur ein Teil von Barrierefreiheit ist, da Barrierefreiheit nicht nur Mobilitätseinschränkungen beinhaltet.
Dabei gibt es verschiedene Normen, die für die Barrierefreiheit gedacht sind:
Details zum barrierefreien Bauen findet man zum Beispiel unter:
Unterstützung für mobilitätseingeschränkte Personen
Für mobilitätseingeschränkte Personen, insbesondere in Privathaushalten wird gerne ein Treppenschrägaufzug, Treppenlift, Treppenlifter, Treppenaufzug installiert.
Diese Hebeeinrichtungen laufen auf Schienen neben dem Treppengeländer nach oben und nach unten, sind meist als Stuhl oder als Plattform zum Befahren mit einem Rollstuhl ausgeführt. Diese können in den meisten Fällen ohne Umbauarbeiten nachträglich eingebaut werden und sind günstiger als Aufzüge.
Auch gibt es Treppenlifte als Treppensteiger, mobile Stühle mit eingebautem Motor, die es einem Bediener ermöglichen, eine sitzende Person über Treppen zu fahren.
Barrierefreier Aufzug – für sämtliche Beeinträchtigungen
Aufzüge gelten als barrierefrei, wenn diese nach EN 81-70 ausgeführt sind. Dabei sind nicht nur Mobilitätseinschränkungen berücksichtigt, sondern verschiedene Handicaps (Sehen, Hören, …).
Diese Norm gibt viele Spezifika für Aufzüge vor, z.B. https://www.schindler.com/content/de/internet/de/mobilitaetsloesungen/produkte/aufzuege/_jcr_content/rightPar/downloadlist/downloadList/81_1392816278345.download.asset.81_1392816278345/Schindler-Aufz%C3%BCge-DIN-EN-81-70.pdf
Insbesondere wird geregelt:
Speziell beim Umbau von Auzügen sollte darauf geachtet werden, alle Regeln zu erfüllen. Auch induktive Hörsysteme können in diesem Zusammenhang interessant sein.
Gerne finden wir einen für Sie passenden Gutachter, um schon im Vorhinein die Bedarfe abzuschätzen und Vollständigkeit zu erreichen bzw. um die Barrierefreiheit zu bestätigen.