Fragen und Antworten

Die am häufigsten gefragten Fragen – FAQ

Frage: Unser privat genutzter Aufzug ist schon in die Jahre gekommen. Was können wir tun, damit der Aufzug nicht zur Gefahr wird?

Antwort: Für gewerblich genutzte Aufzüge gibt es eine Nachrüstungspflicht, auf den “Stand der Technik”. Diese Pflicht besteht bei privat genutzten Aufzügen bisher nur in Wien. Diese wird durch eine sicherheitstechnische Analyse (Risikoanalyse) eingestuft.
Sollte diese Pflicht nicht bestehen, so kann man in Anlehnung an die sicherheitstechnische Prüfung die größten Risiken identifizieren, bzw. den Aufzugsprüfer danach befragen. Insbesondere sollte darauf geachtet werden, dass nur unterwiesene Personen und keine Kinder mit der Hubanlage fahren können, und Rettung aus einem steckengebliebenen Hebezeug jederzeit gerufen werden kann, z.B. mittels Mobilfunklösung.

 

Frage: Was sind die laufenden Kosten eines Aufzugs, wo kann man sparen?

Antwort: Laufende Kosten bestehen aus Strom, Notruf (Telefonleitung und besetzte Stelle), Wartung, Reparatur und Instandsetzung sowie Aufzugsprüfung.
Stromkosten sind meist vernachlässigbar, Umrüstungen, um Energie zu sparen hingegen eher teuer. Eine Zeitschaltung bzw. eine Abschaltfunktion kann Strom sparen.
Beim Notruf können initial durch intelligente Anschaffung und einem guten Vertrag Kosten eingespart werden. Oft z.B. spart man monatlich, sowie auch initial bei Leitungsaufschaltungsverzögerungen durch einen GSM-Funk-Notruf.
Wartungsvereinbarungen können je nach Bedürfnissen als Vollwartung, Teilwartung oder nur Reparatur gewählt werden. Auch kann bei Standardanlagen bzw. Wahl einer freien Steuerung ein alternatives Wartungsunternehmen zu einem günstigen Preis beauftragt werden.
Reparatur und Instandhaltung sind je nach Verwendung und Auslegung der Hebeanlage schwer vorzuberechnen. Vorbeugende Prüfungen können entstehende Mängel zeigen und frühzeitig durch eine kleine, günstige Reparatur gelöst werden.
Aufzugsprüfung kann durch gutes Vergleichen günstig gehalten werden. Wir können für Sie ein günstiges Angebot einholen. Hier Klicken. Insbesondere der Abnahmeprüfer ist automatisch auch jährlich für die Aufzugsprüfung beauftragt, meist mit großem Preisaufschlag.

 

Frage: Was kostet eine Hebeanlage initial?

Antwort: Das kommt stark auf die gewünschten Funktionen an. So kann ein Stufensteiger um ca. 1.000€ erworben werden, ein Treppenstuhl gerade, über ein Stockwerk ab ca. 3.500€ ; eine Hebeplattform außen (Türöffnungen bauseits) ab ca. 10.000€, ein Aufzug über ein Stockwerk (Schacht bauseitig) ca. 25.000€. Wichtig ist im vorhinein zu definieren, was die Hebeanlage können muss und wo Platz für die Hebeanlage ist. Nachträgliche Umbauten oder Erweiterungen treiben die Kosten üblicher Weise sehr stark in die Höhe!
Nicht zu vergessen sind die laufenden Kosten. Oft kann es dienlich sein, initial etwas mehr Geld zu investieren, um die laufenden Kosten niedrig zu halten.

 

Frage: Das Wartungsunternehmen oder der Aufzugsprüfer möchte eine vorbeugende Reparatur durchführen, ist das sinnvoll?

Antwort: Diese Frage kann leider nicht pauschal beantwortet werden. Oft ist es jedoch dienlich, jemand unabhängigen, sachverständigen zu fragen. So sind Ziviltechniker gesetzlich zur Unabhängigkeit verpflichtet, und dürfen nicht mit Reparaturunternehmen bzw. Herstellern zusammenarbeiten.

2 Kommentare bisher

HuttererEingestellt am4:42 am - Dez 1, 2020

Darf man bei einen gewerblichen hydraulischen Lastenaufzug die Aufzugstüre mit einen Klettband aufhalten/sichern?

    adminEingestellt am9:23 pm - Dez 3, 2020

    Hallo,
    aus technischer Sicht wird ein Blockieren z.B. des Lichtvorhangs oder der Lichtschranke (z.B. Magnet, Kleber, Klettverschluß) kein Problem darstellen – fraglich ist nur, was die anderen Nutzer dazu sagen.
    Ich hoffe ich konnte ihnen weiterhelfen.

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